Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
Name | world's education for kids e.V. |
Sitz | Karlsruhe |
Gründungsjahr | 2017 |
Vereinsregister | Amtsgericht Mannheim - VR701844 |
Anschrift | Lorenzstraße 10, 76135 Karlsruhe |
world's education for kids e.V. ist ein Verein, der Bildungsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützt. Ziel ist die langfristige und nachhaltige Unterstützung von Schul- und Bildungsprojekten, um den Kindern vor Ort die Chance zu geben, einen höheren Lebensstandard zu erreichen und ihre Träume zu verwirklichen. Siehe auch hier: Vorgehen
Unsere Vereinssatzung kann hier eingesehen werden.
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Vorstandsvorsitzende und sein Stellvertreter sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie vertreten jeder für sich allein den Verein nach außen.
Vorstandsvorsitzender: Roman Kerres
Stellvertretende Vorsitzende: Larissa Kerres
Der Verein world's education for kids e.V. beruht ausschließlich auf ehrenamtlicher Arbeit. Stand Januar 2023 führen wir 126 Mitglieder, von denen aktuell ca. 12 auf freiwilliger und unentgeltlicher Basis den Verein unterstützen. Eine Abschätzung dieser Arbeit in Vollzeitäquivalenten ist uns leider nicht möglich.
Unsere Mittel erhalten wir durch Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
In unseren Jahresberichten wird die Mittelherkunft nach Art und Menge erläutert.
Die Mittelverwendung ist durch den Zweckbezug unseres gemeinnützigen Vereins vorgeschrieben. Siehe unter 2) vollständige Satzung. Eine spezifische Auflistung der Mittelverwendung wird in unseren Jahresberichten dargelegt.
Vertragliche Verbindungen mit Dritten, die maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen unserer Organisation haben, bestehen nicht.
Juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, existieren zum aktuellen Zeitpunkt (Stand 2022) nicht.
Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Mit Ausnahme gemeinnütziger Kapitalgesellschaften wie gemeinnützige GmbH oder gemeinnützige Aktiengesellschaften sind gemeinnützige Organisationen derzeit nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel zu informieren. Ziel der Initiative ist es, ein möglichst breites Aktionsbündnis innerhalb der Zivilgesellschaft herzustellen, das sich auf die wesentlichen Parameter für effektive Transparenz einigt. Die Unterzeichner der Initiative verpflichten sich, zehn relevante Informationen über ihre Organisation leicht auffindbar, in einem bestimmten Format der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit sollen bestehende Standards nicht ersetzt, wohl aber eine Messlatte für die Eingangsvoraussetzungen effektiver Transparenz im gemeinnützigen Sektor festgelegt werden. Erfahren Sie hier mehr über die Initiative Transparente Zivilgesellschaft.